Mitgliedschaft
Als eine gemeinsame Initiative von DECHEMA und VDI-GVC ist eine Mitgliedschaft in ProcessNet über eine Mitgliedschaft in mindestens einer der beiden Gesellschaften möglich.
Informationen dazu finden Sie im Internet auf den jeweiligen Seiten der Gesellschaften:
Die Mitwirkung der ProcessNet-Mitglieder in den Fachgremien ist in der
Geschäftsordnung
geregelt.
Die verschiedenen Fachgremien bieten je nach Gremientyp unterschiedliche Möglichkeiten der Mitwirkung:
Fachgemeinschaften
Eine Mitwirkung in den Fachgemeinschaften - der koordinierenden Ebene der Gremienarbeit - ist nur über die den Fachgemeinschaften zugeordneten Gremien möglich.
Fachsektionen
Jedes an der Arbeit der Fachsektion interessierte DECHEMA-Mitglied oder der VDI-GVC zugeordnete Mitglied kann auf seinen Wunsch und ohne zusätzlichen Beitrag Mitglied einer Fachsektion werden.
Die Mitgliedschaft juristischer Personen (Fördernde Mitglieder) in einer Fachsektion wird von dem in §15, Abs. 3 der DECHEMA-Satzung festgelegten Vertreter wahrgenommen.
Fachausschüsse
Den Fachausschüssen gehören als berufene Mitglieder Experten des betreffenden Fachgebietes aus Wissenschaft und Industrie gleichberechtigt an; mindestens ein Drittel der berufenen Mitglieder sollte der Industrie angehören. Die Berufung neuer Mitglieder erfolgt, auf der Basis eines Beschlusses in der Geschäftssitzung, für fünf Jahre durch den Vorsitzenden von ProcessNet, eine Wiederberufung ist möglich. Für die Zeitdauer der Berufung muss die aktive Berufstätigkeit gegeben sein. Die Mitgliedschaft endet mit der Beendigung dieser aktiven Berufstätigkeit.
Jedes an der Arbeit des Fachausschusses interessierte VDI-GVC- oder DECHEMA-Mitglied kann sich auf Antrag und ohne zusätzlichen Beitrag einem Fachausschuss als Gast zuordnen. Gäste werden nach Rücksprache mit dem jeweiligen Fachausschuss-Vorsitzenden zur Vortragsveranstaltung eingeladen.
Arbeitsausschüsse
Die Arbeitsausschüsse bestehen aus einer begrenzten Zahl von durch den vom Vorsitzenden von ProcessNet berufenen Fachleuten aus Wissenschaft und Technik. Mindestens ein Drittel der berufenen Mitglieder sollte der Industrie angehören.
Die Berufung zum Mitglied eines Arbeitsausschusses erfolgt für fünf Jahre durch den Vorsitzenden von ProcessNet, eine Wiederberufung ist möglich. Für die Zeitdauer der Berufung muss die aktive Berufstätigkeit gegeben sein. Die Mitgliedschaft endet mit der Beendigung dieser aktiven Berufstätigkeit.
Aus dem Kreis der Ausschussmitglieder beruft der Vorsitzende von ProcessNet den jeweiligen Vorsitzenden des Arbeitsausschusses für die Dauer von fünf Jahren; eine einmalige Wiederberufung ist möglich. Für die Zeitdauer der Berufung muss die aktive Berufstätigkeit gegeben sein. Der Vorsitz endet mit der Beendigung dieser aktiven Berufstätigkeit.
Die Sitzungen der Arbeitsausschüsse sind nicht öffentlich. Das bedeutet, dass nur Ausschussmitglieder das Recht zur Teilnahme haben. Der Vorsitzende eines Arbeitsausschusses kann Gäste zu den Sitzungen einladen. Vorschläge dazu können von den Ausschussmitgliedern ausgehen.
Temporäre Arbeitskreise
Temporäre Arbeitskreise regeln ihre Arbeitsweise - einschließlich der Mitwirkungsmöglichkeiten - jeweils selbst.
Interessensbekundungen
Sie haben Interesse an der Mitarbeit in einem ProcessNet-Fachgremium ?
Bitte teilen Sie dem fachlichen oder organisatorischen Betreuer des Gremiums (s. Seite
Kontakt
des jeweiligen Gremiums) ihre Wünsche mit.
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