Ergänzende Geschäftsordnung für die ProcessNet-Fachgemeinschaft Anlagen- und Prozesssicherheit


Vorwort

Die ProcessNet-Fachgemeinschaft Anlagen- und Prozesssicherheit geht zurück auf den
1978 eingerichteten DECHEMA/GVC-Gemeinschaftsausschuss „Sicherheitstechnik in
Chemieanlagen“ und die 1994 gegründete Fachsektion „Sicherheitstechnik“. Der
Gemeinschaftsausschuss war das Dachgremium für Arbeitsausschüsse auf verschiedenen
Gebieten der Prozess- und Anlagensicherheit, deren Arbeitsweise mit internen Sitzungen
hierfür berufener Mitglieder unverändert ist. Die Fachsektion „Sicherheitstechnik“ war die
Gemeinschaft der mit sicherheitstechnischen Fragen befassten Fachleute aus DECHEMA
und VDI-GVC. Die Arbeit der Fachsektion war auf Öffentlichkeit ausgerichtet.

Mit der Bildung von ProcessNet Ende 2006 wurden die Gremien des
Gemeinschaftsausschusses und die Fachsektion zur Fachgemeinschaft Anlagen- und
Prozesssicherheit zusammengeführt, wobei die Trennung von Fachgemeinschaft
(organisatorischer Rahmen) und Fachsektion (Fachwelt) aufgehoben wurde. Die hierfür
notwendigen Regelungen wurden in einer ergänzenden Geschäftsordnung aufbauend auf
der ProcessNet-Geschäftsordnung verankert. Die vorliegende Fassung der ergänzenden
Geschäftsordnung berücksichtigt Änderungen der ProcessNet-Geschäftsordnung bis Mai
2011.

Ergänzende Geschäftsordnung* 1

Für die ProcessNet-Fachgemeinschaft Anlagen- und Prozesssicherheit gelten über die
ProcessNet-Geschäftsordnung hinaus folgende Regelungen:

1. Mitgliedschaft
Behördenvertretern wird eine Mitgliedschaft in der Fachgemeinschaft auch ohne DECHEMAoder
VDI-GVC-Mitgliedschaft eingeräumt.

2. Lenkungskreis
Dem Lenkungskreis gehören zum einen die Vorsitzenden der Arbeitsausschüsse und
temporären Arbeitskreise (Gremien) der Fachgemeinschaft an und zum anderen von der
Fachgemeinschaft gewählte sechs Lenkungskreismitglieder, jeweils zwei aus den Bereichen
Wirtschaft, Wissenschaft und Behörde. Gewählt wird für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Kandidaten müssen DECHEMA- oder VDI-GVC-Mitglieder und zum Zeitpunkt der Wahl für
diesen Zeitraum absehbar im aktiven Berufsleben stehen. Unmittelbare Wiederwahl ist
einmal möglich.
Der Lenkungskreis bestimmt aus seiner Mitte (nicht berufene Gremienvorsitzende
ausgenommen) seinen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter, von denen mindestens einer
aus der Wirtschaft stammt. Bis dahin bleiben der bisherige Vorsitzende und sein
Stellvertreter in ihrer Funktion. Für die Berufung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters
gelten die Regelungen der ProcessNet-Geschäftsordnung. 2

Der Vorstand trifft sich mindestens einmal jährlich zur Behandlung strategischer Fragen der
fachlichen Ausrichtung und Entwicklung der Fachgemeinschaft sowie anstehender
organisatorischer Fragen. Die gewählten Lenkungskreismitglieder, der Vorsitzende und sein
Stellvertreter treffen sich zur Abstimmung laufender Aktivitäten der Fachgemeinschaft in der
Regel jährlich ein weiteres Mal.
Alle anderen Regelungen der ProcessNet-Geschäftsordnung für Fachgemeinschaften gelten
unverändert.

3. Mitgliederversammlung
Die Mitglieder der Fachgemeinschaft werden vom Vorstand über wichtige Entwicklungen und
Aktivitäten der Fachgemeinschaft informiert, vorzugsweise einmal jährlich auch im Rahmen
einer Veranstaltung der Fachgemeinschaft. Soweit Wahlen der Fachgemeinschaft anstehen,
werden die Mitglieder rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt. Es entscheidet die einfache
Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei schriftlichen oder internetgestützten Verfahren
entscheidet die einfache Mehrheit der eingegangen Voten.

4. Gremien
Für die Arbeitsausschüsse und temporären Arbeitskreise der Fachgemeinschaft gelten die
Regelungen der ProcessNet-Geschäftsordnung unverändert.
Der Bildung einer Fachgruppe innerhalb der Fachgemeinschaft Anlagen- und
Prozesssicherheit steht diese ergänzende Geschäftsordnung nicht entgegen.

Stand 06.05.2014

 

1 * Alle personenbezogenen Formulierungen dieser Geschäftsordnung beziehen sich sowohl auf weibliche wie auf männliche Personen.